Im Allgemeinen ist damit die Beendigung des Versicherungsvertrages gemeint. In der Lebensversicherung ist mit dem Ablauf in der Erlebensversicherung die Enstehung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung, in der Risikolebensversicherung das Ende der Gefahrtragung und der Beitragszahlungspflicht verbunden. In der reinen Todesfallversicherung gibt es einen Ablauf der Beitragszahlungspflicht.