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Glossar - Abwasserschaden

Glossar


Abwasserschaden

Begriff der Haftpflichtversicherung. Unter Abwasser versteht man in seiner Brauchbarkeit gemindertes und deshalb abgeleitetes Wasser. Sachschäden durch Abwässer sind nach den AVB vom Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. In der Privathaftpflicht sind jedoch Sachschäden durch häusliche Abwässer beitragsfrei mitversichert. Für Sachschäden durch industrielle und gewerbliche Abwässer ist eine besondere Umwelthaftpflichtversicherung erforderlich.

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