Verpflichtung des Versicherers, bestimmte Versicherungsanträge anzunehmen und bestimmte Risiken zu tragen. Annahmezwang besteht häufig dort, wo auch eine Versicherungspflicht besteht. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes grundsätzlich Annahmezwang. Ausnahmen vom Annahmezwang sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt.