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Glossar - Anpassungsklausel

Glossar


Anpassungsklausel

Die Anpassungsklausel kann nach Einführung des neuen Tarifwerks (10.06.87) nicht mehr abgeschlossen werden.

Sofern der Kunde eine Lebensversicherung nach dem alten Tarifwerk abgeschlossen hat, bei der zwar eine Dynamik möglich war, aber keine automatische Anpassung beantragt wurde, gilt - ohne besondere Einverständniserklärung - die Anpassungsklausel auch heute noch.

Will der Kunde die Dynamisierung durchführen, muss er aber - anders als bei der automatischen Anpassung - selbst tätig werden. Er muss seinen Wunsch schriftlich beim Versicherungsunternehmen äußern. Dieser Erhöhungsantrag ist spätestens drei Monate nach Beginn des Versicherungsjahres zu stellen.

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