- Pflichtversicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit unselbständiger Arbeitnehmer. Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Schwerpunkt der Leistungen der Arbeitsförderung ist das Arbeitslosengeld. Weitere Leistungen sind unter anderem Arbeitsberatung und -vermittlung sowie diverse Zuschüsse und Darlehen.
- Eine private Arbeitslosenversicherung gestaltet als Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte ist in Deutschland immer wieder überlegt und versucht worden. Probleme bilden das subjektive Risiko, die zeitliche Häufung der Schäden und die zu bildenden Rückstellungen in schadenarmen Perioden. Die KARLSRUHER ist gerade dabei ein Konzept für solch eine Versicherung zu entwerfen.