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Glossar - Arztanordnungsklausel

Glossar


Arztanordnungsklausel

Die KARLSRUHER leistet auch, wenn die versicherte Person die Anordnungen des Arztes nicht befolgt. Derartige Anordnungen können sich auch auf Operationen beziehen. Deshalb besteht kein Zwang, Operationen oder Heilbehandlungen durchführen zu lassen.

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