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Glossar - Ausbildungversicherung

Glossar


Ausbildungversicherung

Form der Kapitalversicherung, bei der die vereinbarte Versicherungssumme zu einem festgelegten Zeitpunkt ausgezahlt wird (Beginn des Studiums oder Ausbildung). Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Gefahrsperson ist ein Elternteil , bezugsberechtigt ist das Kind, dessen Studium gesichert werden soll. Stirbt die Gefahrsperson, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Stirbt das begünstigte Kind, kann ein anderer Bezugsberechtigter eingesetzt werden.

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