Versicherte Gefahr der Feuerversicherung. Blitzschlag ist definiert als der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Eingeschlossen sind z.B. Sengschäden, Luftdruckschäden, Verformungen, Zersplitterungen oder Risse im Mauerwerk. Bei Schäden an elektrischen Einrichtungen wird der unmittelbare Übergang des Blitzes auf die Elektrische Einrichtung selbst vorausgesetzt. Schäden an elektrischen Einrichtungen durch die Wirkung des elektrischen Stromes mit oder ohne Feuererscheinung sind in der Feuerversicherung ausgeschlossen.