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Brand
Versicherte Gefahr der Feuerversicherung. Ein Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Ein Feuerschaden liegt nicht vor, wenn allein durch Hitze Textilien versengt werden, Metalle sich verbiegen, Glas zerspringt und Lack Blasen wirft oder wenn Sachen durch Selbsterhitzung verschwelen und verkohlen. Ein Versicherungsfall setzt aber nicht voraus, daß versicherte Sachen selbst verbrennen. Der Versicherungsfall ist vielmehr auch jede andere Form des Sachschadens oder des Abhandenkommens die ursächlich auf einen Brand zurückzuführen ist.
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