Ein Teil des zu zahlenden Beitrags (Sparteil) wird verzinslich angesammelt. Die Verzinsung wird bei der Berechnung des Beitrags einkalkuliert. Der Zinssatz ist vom Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen festgelegt. Dieser verzinslich angesammelte Teil des Beitrags heißt Deckungskapital. Das Deckungskapital steigt von Jahr zu Jahr und erreicht im Erlebensfall die Höhe der vereinbarten Summe.