Der Arbeitgeber schließt auf das Leben des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab, aus der der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind. (Ist das Unternehmen bezugsberechtigt, liegt eine Rückdeckungsversicherung vor.) Träger der Versorgung ist hier das Versicherungsunternehmen (mittelbare Versorgung). Die Versicherungsleistung wird durch die Beitragszahlung vorausfinanziert. Die Arbeitgeberbeiträge sind Betriebsausgaben, stellen beim Arbeitnehmer aber zugeflossenen Lohn dar ( Pauschalversteuerung).