ist der Teil, den der Erstversicherer bei der Versicherungssumme jeder einzelnen Versicherung behält und nicht rückgedeckt ist .Die Höhe des Eigenbehaltes wird vom Erstversicherer festgesetzt und richtet sich in erster Linie nach Versicherungssumme oder Schadenerwartung sowie nach dem Umfang des Versicherungsbestandes.