Begrenzung der Versicherungsleistung auf Beträge, die regelmässig unter der Versicherungssumme liegen. In der Sachversicherung werden sie für zusätzliche Einschlüsse von versicherten Gefahren vereinbart. Entschädigungsgrenzen werden als absolute Beträge, in Prozent der Versicherungssumme oder als Kombination dieser Möglichkeit vereinbart.