Bei einer Erhöhung werden die Versicherungssumme und der Beitrag eines Vertrages per Vertragsänderung erhöht. Das Deckungskapital des alten Vertrages wird dabei auf das neue Vertragsverhältnis angerechnet.
Der Kunde kann eine Erhöhung auch in der Form durchführen lassen, indem er für die Erhöhungssumme einen weiteren Vertrag abschließt. Dann sind aber immer die Mindestbeitragsrate bzw. Mindestversicherungssummen zu berücksichtigen.