Im Gegensatz zu den Teilauszahlungstarifen (TA) wird nur einmal eine Erlebensfall-Leistung (am Ende der Vertragsdauer) fällig.
Erlebensfallsumme gleich Todesfallsumme: Diese TA ist die Grundform der gemischten Versicherung. Im Erlebensfall ist die Versicherungssumme genauso hoch wie im Todesfall.